Mail Archivierung
Seit 2017 verlangt der Fiskus von Unternehmen, die digitale Geschäftspost nutzen, ein maschinenlesbares und vollständiges E-Mail-Archiv. BR-Systems unterstützt Sie bei der Umsetzung dieser wichtigen Anforderung.
Von unserem Partner
Revisions- und Rechtssicher
Mit dem Erlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 14. November 2014 und dessen Inkrafttreten am 01. Januar 2015 gelten die „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) in vollem Umfang. Diese Regeln bestimmen, wie digitale Geschäftsunterlagen aufbewahrt werden müssen, damit das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung darauf zugreifen kann:
- Vollständig
- Manipulationssicher
- Jederzeit verfügbar
- Maschinell auswertbar
Daraus ergibt sich, dass Unternehmen ein rechtssicheres Archivierungssystem für ihren elektronischen Schriftverkehr benötigen, wenn Angebote, Rechnungen oder andere Geschäftsbriefe per E-Mail versandt und empfangen werden. Die bloße Aufbewahrung von Ausdrucken ist nicht mehr ausreichend.
Wir Installieren Ihren Digitalen Aktenschrank
BR-Systems unterstützt Sie bei der Einrichtung eines maßgeschneiderten Dokumentenmanagementsystems, das auf Ihre spezifischen Bedürfnisse und das Volumen Ihrer elektronischen Geschäftskommunikation abgestimmt ist. Wir übernehmen die Verwaltung von Spam-Mails, den Datenschutz für Ihre Mitarbeiter, die Implementierung notwendiger Signaturen und die Regelung der Zugangsberechtigungen. Zudem sorgen wir durch regelmäßige Updates dafür, dass Ihre Lösung stets auf dem neuesten Stand bleibt.
Warum muss ich E-Mails archivieren?
E-Mail-Archivierung ist gesetzlich vorgeschrieben. Seit 2017 verlangt der Fiskus von Unternehmen mit digitaler Geschäftspost ein maschinenlesbares, vollständiges E-Mail-Archiv. Dies dient der Einhaltung der „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD). Zudem können archivierte E-Mails in juristischen Streitigkeiten als Beweismittel dienen.
Welche E-Mails müssen archiviert werden?
Alle geschäftsrelevanten E-Mails, einschließlich Angebote, Rechnungen, Auftragsbestätigungen und andere Geschäftsbriefe, müssen archiviert werden. Private E-Mails und solche ohne geschäftlichen Bezug sind von der Archivierungspflicht ausgenommen.
Was sind die Vorteile eines professionellen Archivierungssystems?
Ein professionelles Archivierungssystem sorgt dafür, dass E-Mails manipulationssicher, vollständig und jederzeit verfügbar sind. Es erleichtert den Zugriff auf archivierte E-Mails bei Betriebsprüfungen und erhöht die Rechtssicherheit, indem es formelle Beweiskraft durch elektronische Zertifikate bietet.
Kann ich meine E-Mails einfach ausdrucken und abheften?
Nein, das Ausdrucken von E-Mails und deren Aufbewahrung in Papierform genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen. E-Mails müssen elektronisch und maschinenlesbar archiviert werden, um den GoBD-Richtlinien zu entsprechen.
Wie lange müssen E-Mails aufbewahrt werden?
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für geschäftsrelevante E-Mails beträgt in der Regel 6 bis 10 Jahre, abhängig von der Art der Dokumente. Beispielsweise müssen Handelsbriefe und Buchungsbelege 10 Jahre aufbewahrt werden, während andere geschäftliche Korrespondenz für 6 Jahre aufbewahrt werden muss.
Ist die E-Mail-Archivierung auch in juristischen Streitigkeiten nützlich?
Ja, archivierte E-Mails können in juristischen Streitigkeiten als Indizien vor Gericht anerkannt werden. Wenn sie mit einem elektronischen Zertifikat signiert sind, besitzen sie sogar formelle Beweiskraft und können Ihre Position erheblich stärken.
Falls Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, steht Ihnen das Team von BR-Systems gerne zur Verfügung.